Therapieablauf
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Nach erfolgter Terminvereinbarung wird für den Erstkontakt ein Überweisungsschein von einem Facharzt (HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde) oder Kinderarzt benötigt.
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Mitzubringen: Befunde von vorangegangen Behandlungen (sofern welche erfolgt sind)
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Verrechnung: Die Behandlung wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Verordnung muss vom Chefarzt der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden. Dies können wir als zusätzliche Leistung für unsere PatientInnen vor Ort erledigen.