Therapieablauf


Eva mit Bub
  • Nach erfolgter Terminvereinbarung wird für den Erstkontakt ein Überweisungsschein von einem Facharzt (HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde) oder Kinderarzt benötigt.
     
  • Mitzubringen: Befunde von vorangegangen Behandlungen (sofern welche erfolgt sind)
     
  • Verrechnung: Die Behandlung wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Verordnung muss vom Chefarzt der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden. Dies können wir als zusätzliche Leistung für unsere PatientInnen vor Ort erledigen.